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Kaufabwicklung

Stand: Mai 2009



Die Abwicklung der Kaufhandlung

Für jede Immobilie gibt es ein Grundbuchblatt, das TAPU, das über den jeweils letzten Rechtstitel einer Immobilie Auskunft gibt. Ausländische Immobilienkäufer erhalten vom türkischen Staat die volle Sicherheit des erworbenen Eigentums.

Wie in Deutschland üblich, wird auch in der Türkei der Grundbesitz staatlich, durch eine Grundbucheintragung auf den Namen des Käufers erfasst. Das Grundbuchamt in Alanya überprüft über die zentrale Behörde in Izmir, ob das entsprechende Objekt an einen Ausländer übertragen werden darf. Sobald dieser Bescheid beim Grundbuchamt vorliegt, treffen sich Käufer und Verkäufer  (bzw. der ausgewiesene Bevollmächtigte) gemeinsam direkt auf dem hiesigen Grundbuchamt (Tapu Dairesi). Dort geben beide ihre Geschäftsabsicht zu Protokoll, hierbei muss ein staatlich vereidigter Dolmetscher für die Sprache des Käufers anwesend sein, sofern der Käufer nicht türkischer Staatsbürger ist bzw. die türkische Sprache nicht beherrscht.

Danach wird das Tapu, der Eigentumsausweis aus dem Grundbuch an den Käufer bzw. dessen Bevollmächtigten ausgehändigt. Der Rest ist im Prinzip nur noch die Bezahlung, die Käufer und Verkäufer intern regeln.


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